Was sagt das RKI zu FFP2 Masken?

 

es gibt Vorschriften zum Tragen von FFP2 Masken, und das hat gute Gründe.
Diese sollte man besser kennen, bevor man sie trägt.

 

Hier nachzulesen beim Robert Koch Institut

 

Welche Funktion bzw. Einsatzbereiche haben FFP2-Masken
außerhalb der Indikationen des Arbeitsschutzes?

 

hier ein paar Auszüge daraus:

Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstad entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten.

 

Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (d.h. passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getragen wird.

 

Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben.

 

In den „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.

 

Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren.

 

Bedingt durch den zweckbestimmten, zielgerichteten Einsatz sind keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens z.B. bei vulnerablen Personengruppen oder Kindern verfügbar.

 

Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben.

 

Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.

 

 

Nachtrag:  (03.02.2021)

 

Kurz darauf wurden die oben genannten Bedingungen zum Tragen von FFP2 Masken in besagtem RKI-Text geändert. Ob sich auch die bis dahin jahrelang gültigen Gefahren, wegen denen vor "privatem Gebrauch" gewarnt wurde, geändert haben, oder ob die jetzt zum Einsatz kommenden Masken anders und harmloser sind, wird aber nicht erläutert.

Es ist auch nicht bekannt, ob inzwischen im Schnellverfahren
"Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen
der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens
z.B. bei vulnerablen Personengruppen oder Kindern verfügbar sind".

Ein Schelm, wer dabei ungutes denkt.

 

Hier wird über die wundersame Änderung berichtet