Unter Hyperkapnie versteht man einen erhöhten Kohlenstoffdioxidgehalt im Blut.
Dieser kann über den Partialdruck definiert werden; der normale Wert (Kohlenstoffdioxid-Partialdruck im menschlichen Blut) liegt bei 40 mmHg für Arterialblut. Ab einem Wert von zirka 45 mmHg spricht man von einer Hyperkapnie. Ab einem Wert von zirka 60 mmHg kommt es zu einer zunehmenden CO2-Narkose.
Im Initialstadium treten Hautrötung, Faszikulationen und Extrasystolen auf. Später treten Krampfanfälle und Bewusstseinsstörungen hinzu. Unbehandelt endet die Hyperkapnie ab einem pCO2 von etwa 60 mmHg im Koma, das dann als Coma hyperkapnicum oder CO2-Narkose bezeichnet wird.
Nun hat eine neue Untersuchung festgestellt:
"bereits nach 3 Minuten sind die Gefährdungsgrenzen des Bundesumweltamts für den Innenbereich fast um das 7fache überschritten. Nun erklärt sich, warum 68% der in
einer Befindensstudie befragten Kinder über Nebenwirkungen bereichten. "
"Der Kohlendioxidgehalt in der Atemluft steigt bei Kindern unter Gesichtsmasken auf inakzeptabel hohe Werte von über 13.000 parts per million (ppm) schon nach 3 Minuten, fand eine Studie, die
heute im renommierten
Journal JAMA Pediatrics online publiziert wurde. Das könnte erklären, warum über 68% der Kinder einer großen Befragung der Universität Witten/Herdecke über Nebenwirkungen wie Müdigkeit,
Kopfschmerzen, Erschöpfung, und schlechte Stimmung klagen. Denn zu viel Kohlendioxid ist schädlich, wie das Umweltbundesamt schon 2008 feststellte: Mehr als 2.000 ppm (oder 0,2 vol%) sollten
nicht in der Atemluft vorhanden sein. In der Atemluft im Freien liegt der Kohlendioxidgehalt bei etwa 400 ppm (0,04 vol%)."
Über all das regt sich zurecht auf Dr. Josef Thoma hier:
und Prof. Dr.Dr.phil. Harald Walach sagt:
"Daher wäre es aus unserer Sicht ein politisches und juristisches Gebot der Stunde, das Maskentragen bei Kindern als gesundheitsgefährdend einzustufen und keinesfalls mehr als pauschale Maßnahme zu verordnen. Schulen, Ämter und Behörden, die dies verlangen, machen sich aus unserer Sicht der Körperverletzung schuldig"