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Ärzte haften nicht für lebensverlängernde Maßnahmen

Ärzte haften grundsätzlich nicht finanziell für den künstlich hinausgezögerten Tod eines Patienten. (*) Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag hervor.
(*) bzw. für die dadurch entstandenen Kosten ...

 

Das Urteil über den Wert eines menschlichen Lebens stehe keinem Dritten zu.
Man sollte zeitig eine Patientenverfügung parat haben!

 

Quelle