Das ist ein neues Kriterium, das mir bislang auch noch nicht bekannt war: Noch bevor ein Hirntod überhaupt diagnostiziert wird, behandelt man bei der kommenden Widerspruchslösung jeden als potentiellen Spender, der eine Hirnverletzung erlitten hat, und damit die Diagnostik überhaupt gemacht werden kann, darf er nicht unter sedierendem Medikamenten stehen...
Heisst: man bekommt keine Schmerzmittel mehr bei Kopfverletzungen. Da kann man nur hoffen, daß die Natur gnädig ihre körpereigenen Opiate ausschüttet, wie es bei Unfällen und schweren
Verletzungen der Fall ist.
Und das wird auch bei denen der Fall sein, die einer Organ"spende" widersprochen haben. Zumindest solange, bis der Widerspruch festgestellt wurde.
Ausserdem darf nun offenbar der Transplantationsbeauftragte, der das gesamte Organspende-Management organisiert, den Hirntod feststellen. Bisher dachte ich, das müssten zwei Neurochirurgen unabhängig voneinander tun. Man überlässt also einem, der genaus weiss, wo und wieviele Organe er gerade braucht, die Entscheidung darüber, ob ein Mensch zur Organspende freigegeben wird. Es gab eine Zeit, da hat die "Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer" (im Januar 2014) diese Entscheidungskompetenz als unvereinbar mit der Tätigkeit des Transplantations-beauftragten bezeichnet und zwischenzeitlich unterbunden. Nun ist sie offenbar doch wieder "vereinbar".
Von der Bezeichnung "Spende" kann keine Rede mehr sein. Die Radikalität, mit der dieser Geschäftszweig aufgebaut wird, lässt wirklich mißtrauisch aufhorchen.
Rette sich, wer kann!